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   VG Cottbus, 28.08.2019 - 3 K 1215/16   

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VG Cottbus, 28.08.2019 - 3 K 1215/16 (https://dejure.org/2019,32059)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28.08.2019 - 3 K 1215/16 (https://dejure.org/2019,32059)
VG Cottbus, Entscheidung vom 28. August 2019 - 3 K 1215/16 (https://dejure.org/2019,32059)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus VG Cottbus, 28.08.2019 - 3 K 1215/16
    "Ortsteil" meint nämlich einen Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwG, Urteil vom 06. November 1968 - IV C 31.66 -, juris Rn. 22; BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10/11 -, juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 23. November 2016 - 4 CN 2/16 -, juris Rn. 15 ff.).

    Maßgeblich für die Prüfung einer "organischen Siedlungsstruktur" sind die tatsächlichen Gegebenheiten, ohne dass es auf die Entstehungsweise oder -geschichte der vorhandenen Bebauung oder ein bestimmtes städtebauliches Ordnungsbild oder eine städtebauliche Einheitlichkeit ankommt bzw. eine einheitliche Bebauung vorliegen muss (BVerwG, Urteil vom 06. November 1968 - IV C 31.66 -, juris Rn. 22; BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10/11 -, juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 08. Dezember 2016 - 4 C 7/15 -, juris Rn. 10).

    Gegensatz zur erforderlichen organischen Siedlungsstruktur ist die unerwünschte Splittersiedlung (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB) bzw. die völlig regellose und in ihrer Anordnung funktionslose Bebauung, die eine nach der Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung einer vorhandenen Bebauung nicht ermöglicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. September 2010 - 11 A 3.08 -, juris Rn. 41; BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - IV C 31.66 -, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG Cottbus, 28.08.2019 - 3 K 1215/16
    "Ortsteil" meint nämlich einen Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwG, Urteil vom 06. November 1968 - IV C 31.66 -, juris Rn. 22; BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10/11 -, juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 23. November 2016 - 4 CN 2/16 -, juris Rn. 15 ff.).

    Maßgeblich für die Prüfung einer "organischen Siedlungsstruktur" sind die tatsächlichen Gegebenheiten, ohne dass es auf die Entstehungsweise oder -geschichte der vorhandenen Bebauung oder ein bestimmtes städtebauliches Ordnungsbild oder eine städtebauliche Einheitlichkeit ankommt bzw. eine einheitliche Bebauung vorliegen muss (BVerwG, Urteil vom 06. November 1968 - IV C 31.66 -, juris Rn. 22; BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10/11 -, juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 08. Dezember 2016 - 4 C 7/15 -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 19.02.2014 - 4 B 40.13

    Zu den Anforderungen an die organische Siedlungsstruktur

    Auszug aus VG Cottbus, 28.08.2019 - 3 K 1215/16
    Im vorliegenden Fall stellt sich jedoch die Größe der vorhandenen Gebäude und ihr Standort auf dem jeweiligen Grundstück als beliebig dar, so dass sich für eine angemessene bauliche Fortentwicklung kein ausreichend verlässlicher Maßstab entwickeln lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 4 B 40/13 -, juris Rn. 5; VGH München, Urteil vom 23. April 2013 - 9 B 11.2375 -, juris R. 45 ff. ; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25. März 2015 - 10 K 4747/13 -, juris Rn. 55):.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2013 - 2 N 31.11

    Beseitigungsanordnung für die Einfriedung und Raufeneinhausung eines

    Auszug aus VG Cottbus, 28.08.2019 - 3 K 1215/16
    Ein Zaun, der nicht landwirtschaftlichen Zwecken dient, ist im Außenbereich unzulässig, da mit der Einführung des öffentlichen Belanges der Wahrung der natürlichen Eigenart der Landschaft außer dem Schutz einer im Einzelfall schutzwürdigen Landschaft vor ästhetischen Beeinträchtigungen das Ziel verfolgt wird, das Vordringen von Vorhaben in den Außenbereich zu verhindern, die, selbst bei mehr oder weniger gelungener Einfügung in das Landschaftsbild, der beabsichtigten Nutzung nach der Umgebung wesensfremd sind (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 2 N 31.11 - unter Berufung auf Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Juli 1971 - IV B 109.70 -, zit. nach juris).
  • VG Gelsenkirchen, 25.03.2015 - 10 K 4747/13

    Geltungsdauer, Vorbescheid, Orsteil, Siedlungsstruktur, Flächennutzungsplan

    Auszug aus VG Cottbus, 28.08.2019 - 3 K 1215/16
    Im vorliegenden Fall stellt sich jedoch die Größe der vorhandenen Gebäude und ihr Standort auf dem jeweiligen Grundstück als beliebig dar, so dass sich für eine angemessene bauliche Fortentwicklung kein ausreichend verlässlicher Maßstab entwickeln lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 4 B 40/13 -, juris Rn. 5; VGH München, Urteil vom 23. April 2013 - 9 B 11.2375 -, juris R. 45 ff. ; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25. März 2015 - 10 K 4747/13 -, juris Rn. 55):.
  • BVerwG, 30.04.1969 - IV C 63.68

    Ersatzbauten im Widerspruch zum nunmehr geltenden Recht - Antrag auf

    Auszug aus VG Cottbus, 28.08.2019 - 3 K 1215/16
    Das nach der Zahl der vorhandenen Bauten zu fordernde "gewisse Gewicht" beurteilt sich nach den siedlungsstrukturellen Gegebenheiten im Gebiet der jeweiligen Gemeinde, wobei nicht allein ausschlaggebend eine bestimmte Anzahl von Häusern ist und sich das selbst für sechs Gebäude keineswegs generell ausschließen lässt (BVerwG, Urteil vom 30. April 1969 - IV C 63.68 -, juris, BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 56.79 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 19. September 2000 - 4 B 49.00 -, juris).
  • OVG Sachsen, 12.05.2014 - 1 A 795/12

    Wochenendhaus; faktisches Wochenendhausgebiet; Bebauungszusammenhang; Ortsteil;

    Auszug aus VG Cottbus, 28.08.2019 - 3 K 1215/16
    Zu berücksichtigen ist daher die vorhandene Bebauung in dem zu beurteilenden Gebiet selbst sowie die Struktur im gesamten Gemeindegebiet zur Ermittlung des gemeindlichen Siedlungskonzepts (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Mai 2014 - 1 A 795/12 -, juris).
  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 9 B 11.2375

    Baugenehmigung, Bebauungszusammenhang, Siedlungsstruktur, Innenbereich,

    Auszug aus VG Cottbus, 28.08.2019 - 3 K 1215/16
    Im vorliegenden Fall stellt sich jedoch die Größe der vorhandenen Gebäude und ihr Standort auf dem jeweiligen Grundstück als beliebig dar, so dass sich für eine angemessene bauliche Fortentwicklung kein ausreichend verlässlicher Maßstab entwickeln lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 4 B 40/13 -, juris Rn. 5; VGH München, Urteil vom 23. April 2013 - 9 B 11.2375 -, juris R. 45 ff. ; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 25. März 2015 - 10 K 4747/13 -, juris Rn. 55):.
  • BVerwG, 25.03.1986 - 4 B 41.86

    Moorsiedlung - Ortsteil - Historische Entwicklung - Erweiterungsfähigkeit -

    Auszug aus VG Cottbus, 28.08.2019 - 3 K 1215/16
    Im Übrigen ist mit dem Bundesverwaltungsgericht davon auszugehen, dass nicht jede historisch gewachsene Bebauung fortschreibungsfähig ist und damit dem Innenbereich zuzuordnen wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 1986, 4 B 41/86 -, NVwZ 1986, 1014).
  • BVerwG, 23.11.2016 - 4 CN 2.16

    Ehemaliges Kasernengelände kein unbeplanter Innenbereich

    Auszug aus VG Cottbus, 28.08.2019 - 3 K 1215/16
    "Ortsteil" meint nämlich einen Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwG, Urteil vom 06. November 1968 - IV C 31.66 -, juris Rn. 22; BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 4 C 10/11 -, juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 23. November 2016 - 4 CN 2/16 -, juris Rn. 15 ff.).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2017 - 5 S 2427/15

    Klagebefugnis von Gemeinden gegen die Baugenehmigung bei Missachtung örtlicher

  • BVerwG, 30.07.1971 - IV B 109.70

    Vorliegen eines erwerbsgärtnerischen Betriebs als Privilegierungstatbestand -

  • BVerwG, 19.09.2000 - 4 B 49.00

    Innenbereich; Außenbereich; Ortsteil; Splittersiedlung; Siedlungsstruktur;

  • VG Cottbus, 17.08.2021 - 3 K 5/19
    Zudem hat die Kammer bezogen auf die Bebauung nördlich der W... eine Innenbereichslage unter dem Gesichtspunkt der regelosen, nicht maßstabsbildenden Bebauung verneint (vgl. Urteil vom 28. August 2019 - 3 K 1215/16 - zitiert nach juris; bestätigt: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2020 - 10 N 74.19 -).
  • VG Cottbus, 31.08.2023 - 3 K 784/22
    Ein Zaun, der nicht landwirtschaftlichen Zwecken dient, ist im Außenbereich unzulässig, da mit der Einführung des öffentlichen Belanges der Wahrung der natürlichen Eigenart der Landschaft außer dem Schutz einer im Einzelfall schutzwürdigen Landschaft vor ästhetischen Beeinträchtigungen das Ziel verfolgt wird, das Vordringen von Vorhaben in den Außenbereich zu verhindern, die, selbst bei mehr oder weniger gelungener Einfügung in das Landschaftsbild, der beabsichtigten Nutzung nach der Umgebung wesensfremd sind (Urteil der Kammer vom 28. August 2019 - 3 K 1215/16 - unter Hinweis auf : Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 2 N 31.11 - unter Berufung auf Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Juli 1971 - IV B 109.70, zit. nach juris).
  • VG Cottbus, 17.08.2021 - 3 K 1038/19
    Zudem hat die Kammer bezogen auf die Bebauung nördlich der W... einen Innenbereichslage unter dem Gesichtspunkt der regelosen, nicht maßstabsbildenden Bebauung verneint (vgl. Urteil vom 28. August 2019 - 3 K 1215/16 - zitiert nach juris; bestätigt: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2020 - 10 N 74.19 -).
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